Halteverbot im Fehrstieg
Veröffentlicht von Stefan Gaul am 13. Mai 2026
Diskussion um Parken im Fehrstieg: Ordnungsamt stellt klar – Halteverbotszone gilt auch für den Grünstreifen.
Die Halteverbotszone im Fehrstieg sorgt aktuell bei einigen Anwohnern für Diskussionen. Mehrere Betroffene hatten sich in den vergangenen Tagen an unsere Redaktion gewandt und nachgefragt, warum dort plötzlich Verwarnungen verteilt werden, obwohl das Parken auf dem Grünstreifen lange Zeit offenbar geduldet wurde.

Nun liegt uns eine offizielle Stellungnahme des Ordnungsamtes vor – und darin wird die Situation eindeutig bewertet.
Parken wurde lange geduldet
Wie das Ordnungsamt mitteilt, wurde die Halteverbotszone im Fehrstieg bereits im August 2025 eingerichtet. Zuvor sei das Parken auf dem Grünstreifen über längere Zeit geduldet worden.

Hintergrund war laut Behörde unter anderem, dass vor einigen Jahren der hinter den Häusern verlaufende Radweg mit Pollern versehen wurde. Dadurch hätten einige Anwohner ihre dort angelegten Parkplätze nicht mehr nutzen können und stattdessen auf den Bereich im Fehrstieg ausgewichen. Außerdem habe man verhindern wollen, dass zusätzliche Fahrzeuge direkt auf der Straße parken und dadurch den Verkehr behindern.
Außendienst verteilt inzwischen Hinweise
Der Außendienst des Ordnungsamtes habe sich der Situation zuletzt erneut angenommen und entsprechende Hinweise verteilt. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Bereich freizuhalten sei und bei weiteren Verstößen Ordnungswidrigkeiten drohen. Die Behörde stellt dabei klar: „Das Parken ist dort in jedem Fall verboten.“
Warum die Halteverbotszone auch für den Grünstreifen gilt
Besonders bei den betroffenen Anwohnern sorgte offenbar die Frage für Verwirrung, ob sich die Halteverbotszone tatsächlich auch auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn bezieht. Dazu erklärt das Ordnungsamt, dass der weiße Fahrbahnrand lediglich das Ende der Fahrbahn markiere und nicht das Ende der Halteverbotszone. Eine Halteverbotszone gelte grundsätzlich für den gesamten Bereich, der für Fahrzeuge ohne Einschränkungen zugänglich sei – und das sei im Fehrstieg eindeutig der Fall.
Zusätzlich weist die Behörde darauf hin, dass ein spezielles Zusatzschild nötig wäre, um den Seitenstreifen ausdrücklich auszunehmen. Ein solches Zusatzzeichen sei dort jedoch nicht vorhanden.
Noch höhere Strafen möglich
Interessant dabei: Laut Ordnungsamt werde aktuell bereits die mildeste Form der Ahndung angewendet – nämlich das Parken innerhalb einer Halteverbotszone. Zusätzlich könnte laut Straßenverkehrsordnung nämlich auch das Parken auf dem Grünstreifen selbst geahndet werden. Dieses sei grundsätzlich ebenfalls verboten und werde normalerweise sogar deutlich höher sanktioniert.
Einspruch weiterhin möglich
Sollten Anwohner die Rechtslage dennoch anders bewerten, können sie laut Ordnungsamt weiterhin Einspruch gegen eine Verwarnung einlegen. Über einen solchen Einspruch würde anschließend der Kreis Nordfriesland entscheiden.
Die Diskussion um die Parksituation im Fehrstieg dürfte damit allerdings noch nicht ganz beendet sein.
Fotos: Stefan Gaul
