Sonntags-Shopping startet
Veröffentlicht von Stefan Gaul am 15. März 2026
Sonntagseinkauf auf Föhr und Amrum startet – Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Diskussion.
Ab dem 15. März gilt in Schleswig-Holstein wieder die sogenannte Bäderregelung. Damit dürfen Geschäfte in vielen touristisch geprägten Orten – darunter auch auf den Inseln Föhr und Amrum – an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Die Regelung betrifft insgesamt 95 Städte und Gemeinden im Land. Sie erlaubt Ladeninhabern, ihre Geschäfte in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober auch sonntags zu öffnen. Möglich ist der Verkauf dabei für maximal sechs Stunden zwischen 11 und 19 Uhr. Gerade in Urlaubsregionen im Norden gilt der Sonntagseinkauf seit Jahren als wichtiger Bestandteil der Tourismussaison.

Urteil in Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Debatte
Während die Bäderregelung in Schleswig-Holstein nun wieder in Kraft tritt, sorgt ein Urteil aus einem Nachbarbundesland für Diskussionen. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat die dortige Bäderregelung für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts ermöglicht sie zu viele Sonntagsöffnungen und berücksichtige den Schutz von Sonn- und Feiertagen nicht ausreichend. Allerdings hat das Urteil zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen.
Dirk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nord, erklärt, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns könne dagegen Rechtsmittel einlegen. Bis ein vollständiges Urteil vorliege und Fristen ablaufen, könnten noch mehrere Monate vergehen. „Man kann derzeit davon ausgehen, dass die bestehende Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern zunächst weiter gilt – auch über das anstehende Ostergeschäft hinaus“, so Böckenholt.
Gewerkschaft ver.di begrüßt Entscheidung
Ganz anders bewertet die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di das Urteil. Sie hatte selbst gegen die Regelung geklagt. Bert Stach, Fachbereichsleiter Handel bei ver.di, sieht darin ein wichtiges Signal. Nach seiner Einschätzung müsse auch die Bäderregelung in Schleswig-Holstein kritisch überprüft werden.
Er verweist darauf, dass der Sonntag grundsätzlich dem Schutz von Arbeitnehmern und Familien diene. Sonntagsöffnungen müssten deshalb klar erkennbare Ausnahmen bleiben. „Der Sonntag ist eigentlich ein Tag für Familie und Erholung“, so Stach. Öffnungen könnten in touristischen Regionen sinnvoll sein, dürften jedoch nicht zur Regel werden.
Keine Auswirkungen für Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein selbst hat das Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern zunächst keine rechtlichen Folgen. Die aktuelle Bäderregelung im Land gilt weiterhin und ist laut Handelsverband Nord bis Ende 2028 rechtssicher. Gegen diese Regelung könnten keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Damit bleibt es dabei: In touristischen Orten – also auch auf Föhr und Amrum – dürfen Geschäfte ab dem 15. März wieder sonntags öffnen.
Wie eine mögliche Nachfolgeregelung nach 2028 aussehen könnte, darüber wird bereits diskutiert. Dazu hat das Wirtschaftsministerium einen Runden Tisch mit Gewerkschaften, Kirchen, Wirtschaft und weiteren Akteuren eingerichtet. Für die kommende Urlaubssaison bedeutet das jedoch vorerst: Sonntagseinkäufe auf den Inseln bleiben weiterhin möglich.

Anke Riemann am 15. März 2026 at 12:51
Braucht kein Mensch das einkaufen am Sonntag.