Illegale Videoüberwachung am Südstrand?
Veröffentlicht von Pit am 7. Juli 2025
Illegale Videoüberwachung am Südstrand oder doch nur Tierbeobachtung – Ein Fall zum Hinschauen.
Ein idyllischer Aussichtspunkt mit Blick über den Strand, die Promenade und die Nordsee – was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann sich schnell als datenschutzrechtlich brisant herausstellen. Vor Kurzem wurde am Aussichtspunkt Südstrand eine sogenannte Wildtier-WLAN-Kamera entdeckt. Ihre Blickrichtung: auch direkt auf den stark frequentierten Strandbereich sowie auf eine Umkleidemöglichkeit, die von Männern, Frauen und Kindern genutzt wird.
Ein Hörer hat uns mitgeteilt, dass er die Kamera schon im Oktober 2024 bemerkt und seitdem kritisch beäugt hat. Mal zeigt das Objektiv auf den Wald, mal auf den Strandabschnitt. Was genau aufgenommen wird, gibt Anlass für Mutmaßungen.

Warum das problematisch ist
Die Beobachtung oder Aufzeichnung von Personen im öffentlichen Raum ist kein Kavaliersdelikt. Wer ohne gesetzliche Grundlage oder berechtigtes Interesse Überwachungstechnik einsetzt, verstößt möglicherweise gegen Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte. Besonders heikel wird es, wenn Bereiche gefilmt werden, in denen Menschen sich umziehen oder in anderer Weise besonders schutzbedürftig sind.
Was sagt das Gesetz?
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Dieser Paragraph stellt das Anfertigen oder Übertragen von Bildaufnahmen unter Strafe, wenn dies den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft – etwa beim Umkleiden oder Baden – ohne Einwilligung der betroffenen Person.
Artikel 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt, unter welchen Umständen eine Videoüberwachung rechtlich zulässig ist. Eine private Videoüberwachung im öffentlichen Raum, wie hier am Südstrand, bedarf einer klaren rechtlichen Grundlage oder der Einwilligung der Betroffenen – die hier offensichtlich nicht gegeben ist.
§ 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Auch das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum erforderlich, verhältnismäßig und transparent sein muss. Die Betroffenen müssen durch Hinweisschilder deutlich sichtbar informiert werden, wer für die Kamera verantwortlich ist und zu welchem Zweck die Aufzeichnung erfolgt.
Was droht bei Verstößen?
- Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach dem Strafgesetzbuch
- Hohe Bußgelder nach DSGVO (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist)
- Zivilrechtliche Schritte durch betroffene Personen (z. B. Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen)

Was tun im Verdachtsfall?
Solltest du Hinweise auf eine unrechtmäßige Kameraüberwachung haben, kannst du dich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein wenden:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Web: https://www.datenschutzzentrum.de
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Auch eine Anzeige bei der Polizei ist möglich, insbesondere wenn ein Anfangsverdacht auf eine Straftat nach § 201a StGB besteht. Wir haben bei der Polizei auf Föhr zu diesem Thema nachgehakt und werden euch auf dem Laufenden halten.

Fazit:
Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein sensibles Thema. Gerade an Orten wie hier am Südstrand, wo Menschen ihre Freizeit genießen oder sich umziehen, ist besondere Vorsicht geboten. Technische Neugier darf nicht über dem Schutz der Privatsphäre stehen.
Wir sind an dem Thema dran und aktualisieren diesen Beitrag bei neuen Erkenntnissen.
Fotos: Stefan Gaul
Ralfi am 8. Juli 2025 at 19:45
ist das inselradio jetzt die bildzeitung von der insel?
Katharina Widmer am 8. Juli 2025 at 20:14
Was hat das mit Bildzeitung zu tun!??
Dein Kommentar ist dann doch eher Bildzeitungsniveau.. denk da mal drüber nach!
Danke an das Inselradio, das ihr Euch auch solchen Themen widmet !!
Jens am 8. Juli 2025 at 13:26
Was sagen denn die Insulaner dazu ? Bisher nur die Gäste die schockiert sind anscheinend
Oder täuscht das ? Wir sind jetzt auf der Insel für eine Woche und werden aufpassen das wir nicht gefilmt werden
FöhrFan am 8. Juli 2025 at 11:45
Wir kommen in 2 Wochen auf die Insel und werden diesen Ort meiden
Fam Aschau am 8. Juli 2025 at 11:36
Ekelig und grausam und das auf Föhr bähhhhhh
Diana am 8. Juli 2025 at 11:34
Liebe Redaktion vom Inselradio danke für diesen Beitrag das ist ja eine SAUEREI und muss aufgeklärt werden. Hoffentlich handelt die Polizei schnell
TB am 8. Juli 2025 at 10:56
Schockiert über diese Nachricht . Umziehen auf der Bank ist für uns Geschichte das ja erschreckend 🙁
Sven Carstensen am 8. Juli 2025 at 15:04
Ohne Worte.. Was soll so etwas?? Und in Bezug auf „Wildtier Kamera“… Ja, klar. An der Stelle befindet sich die Reh-Autobahn an den Strand… .. .. Spaß beiseite.. !
An so einer Stelle hat kein Kamera etwas zu suchen !!!!
Renate Settmier am 8. Juli 2025 at 10:54
Was für eine Frechheit