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Kreis Nordfriesland an der Spitze:

Veröffentlicht von am 24. Juli 2025

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Kreis Nordfriesland an der Spitze: Erfolgreichste Unterhaltsvorschusskasse in Schleswig-Holstein.

Die Unterhaltsvorschusskasse im Kreis Nordfriesland war 2024 landesweit Spitze: Rund 1,8 Millionen Euro konnte sie im Jahr 2024 von unterhaltspflichtigen Elternteilen einziehen – bei Gesamtausgaben von 6,4 Millionen Euro. Das entspricht einer sogenannten Rückgriffsquote von fast 28 Prozent – deutlich über dem Landesdurchschnitt von knapp 18 Prozent und noch weiter über dem bundesweiten Mittelwert von 17 Prozent.

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Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt erhalten. Die Aufgabe der Unterhaltsvorschusskassen ist es, zunächst in Vorleistung zu gehen und einen möglichst hohen Anteil von den säumigen Zahlern zurückzuholen – in 90 Prozent der Fälle sind es die Väter.

Rolf Sievertsen leitet den Fachdienst Unterhalt in der Kreisverwaltung. Er erklärt die Erfolgsfaktoren: „Unser erfahrenes Team arbeitet seit Jahren konstant zusammen, bildet sich regelmäßig fort und ist mit großem Engagement bei der Sache. Wir arbeiten mit Fingerspitzengefühl, aber zu unserem Werkzeugkasten gehören auch Mahnungen, die Schaffung von Vollstreckungstiteln über das Gericht und verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung bis hin zur Lohnpfändung.“

Trotzdem müssen Sievertsen und seine Kolleginnen und Kollegen damit leben, dass sie nur einen von vier ausgezahlten Euros zurückholen können. Viele Eltern können schlichtweg nicht zahlen, etwa wegen ihres geringen Gehalts, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Überschuldung. Andere können nur eingeschränkt zahlen. Durch die Erhöhung des gesetzlichen Existenzminimums stiegen zu Jahresbeginn 2024 sowohl die Unterhaltsvorschussleistungen als auch die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige – mit der Folge, dass sich Rückforderungen schwieriger durchsetzen lassen.

„Wenn jemand nicht zahlen kann, springt selbstverständlich die Allgemeinheit ein. Aber wer sich seiner Unterhaltspflicht bewusst entzieht, muss mit Konsequenzen rechnen – das ist eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern“, betont Landrat Florian Lorenzen.

Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 war das Höchstalter der Kinder auf zwölf Jahre beschränkt. „Inzwischen kann der Unterhaltsvorschuss unter Umständen bis zum 18. Geburtstag bezogen werden – eine enorme Erleichterung für viele Alleinerziehende“, berichtet Florian Lorenzen. Seitdem ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Leistungsbezug in Nordfriesland von knapp 700 auf über 1.600 gestiegen. Die Leistungen betragen derzeit 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren.

Die Rückgriffsquote beeinflusst die Auszahlung an die betroffenen Familien nicht – sie erhalten den gesetzlich festgelegten Betrag unabhängig davon, ob der Staat später Rückforderungen erfolgreich durchsetzen kann. Wenn Kinder Bürgergeld beziehen, wird der Unterhaltsvorschuss darauf angerechnet. Die Kosten der Unterhaltsvorschüsse teilen sich Bund und Länder im Verhältnis 40:60.

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