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Feuerwerk ist an Silvester 2025 auf Föhr und Amrum wieder erlaubt.

Veröffentlicht von am 10. Dezember 2025

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Silvester-Überraschung für Föhr & Amrum: Gericht kippt Feuerwerksverbot – Böllern zum Jahreswechsel wieder erlaubt.

Das geplante Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum ist vorerst vom Tisch. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat am Dienstag (9. Dezember) in einem Eilverfahren die entsprechende Verordnung des Amtes Föhr-Amrum außer Vollzug gesetzt. Damit ist privates Silvesterfeuerwerk auf beiden Inseln zum Jahreswechsel wieder erlaubt – zumindest vorläufig.

Der Beschluss sorgt für Aufsehen, denn erstmals sollte auf Föhr ein generelles Abbrennverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 gelten. Amrum und Sylt hatten diesen Schritt bereits vor Jahren vollzogen.

Warum das Verbot scheiterte

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Ein Unternehmen, das Feuerwerksartikel vertreibt, hatte gegen die neue Verordnung geklagt und zusätzlich Eilrechtsschutz beantragt. Da der Jahreswechsel unmittelbar bevorsteht, entschied das Gericht zügig – und gab dem Antrag statt.
Die Begründung ist deutlich: Das Landes-Immissionsschutzgesetz bietet keine rechtliche Grundlage für ein vollständiges Feuerwerksverbot. Für ein solches Verbot ist ausschließlich der Bund zuständig, da das Sprengstoffrecht in seine Gesetzgebungskompetenz fällt.

Zudem existieren im Bundesrecht bereits umfassende Regelungen, mit denen punktuell bestimmte Bereiche geschützt werden können – etwa besonders brandempfindliche Gebäude.

Diese bundesrechtlichen Einzelregelungen bleiben auch weiterhin möglich und wurden in den vergangenen Jahren vom Amt regelmäßig genutzt. Ein pauschales Inselfeuerwerksverbot lässt sich damit jedoch nicht begründen.

Der Beschluss gilt für den gesamten Bereich des Amtes Föhr-Amrum – also sowohl für Föhr als auch für Amrum.

Was der Beschluss für Silvester bedeutet

Privates Feuerwerk ist wieder zulässig, soweit es bundesrechtlich erlaubt ist. Die aufgehobene Verordnung bleibt bis zur Hauptverhandlung außer Kraft. Diese Hauptverhandlung wird erst im neuen Jahr stattfinden und damit keine Auswirkungen mehr auf Silvester 2025 haben.

Föhr und Amrum gehören damit erneut zu den nordfriesischen Inseln, auf denen Feuerwerk grundsätzlich möglich ist – anders als Sylt, wo private Feuerwerke seit Jahren verboten sind.

Der freiwillige Verkaufsverzicht auf Föhr bleibt bestehen

Unabhängig von der juristischen Entscheidung gilt weiterhin:
Der Föhrer Einzelhandel verkauft keine Feuerwerkskörper.

Diese freiwillige Vereinbarung entstand bereits in enger Abstimmung mit dem Amt Föhr-Amrum – lange bevor das Verbot gerichtlich gekippt wurde. Sie soll Natur, Tiere und die Inselgemeinschaft schützen und bleibt strikt bestehen.

➤ Wer böllern möchte, muss Feuerwerk vom Festland mitbringen.
Die Inselverwaltung empfiehlt weiterhin, aus Gründen des Natur- und Tierschutzes möglichst auf Feuerwerk zu verzichten.

Warum das Verbot ursprünglich eingeführt wurde

Das Amt Föhr-Amrum wollte mit dem pauschalen Feuerwerksverbot ein deutliches Zeichen setzen:
für Tier- und Naturschutz,
für weniger Lärm und Belastung während der Feiertage,
und für eine modernere, nachhaltigere Ausrichtung der Inseln.

Die Föhr Tourismus GmbH (FTG) hatte den Ansatz öffentlich begrüßt. Durch den Gerichtsbeschluss wird dieses Ziel jedoch zunächst aufgeschoben.

Bestätigung vom Gericht

Unsere Redaktion hat beim Pressesprecher des Oberverwaltungsgerichts, Johannes Modest, nachgefragt. Er bestätigte, dass die Entscheidung den gesamten Amtsbereich betrifft und damit auch die Insel Amrum einschließt. Die zentrale juristische Frage – ob ein generelles Feuerwerksverbot überhaupt zulässig wäre – wird erst im kommenden Jahr endgültig geklärt.

Gleichzeitig bleibt die Insel durch den freiwilligen Verkaufsverzicht des Handels ein Ort, der bewusst verantwortungsvoll mit dem Thema umgeht.
Erlaubt also ja – aber nicht auf der Insel erhältlich. Wie die langfristige Regelung aussehen wird, entscheidet sich erst nach der Hauptverhandlung im neuen Jahr.

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Deine Meinung
  1. Petersen Stefan   am   10. Dezember 2025 at 20:51

    Mega Entscheidung! Man darf sich nicht alles verbieten lassen! Wir werden Böllern ohne Ende! Jetzt erst recht! Viele Grüße an die Damen, welche die Petition gestartet haben 🙂

    • Pit   am   10. Dezember 2025 at 20:15

      Anm. aus der Redaktion. Mir sind keine Witze geläufig und ich bin die Humorloseste Person zwischen Wasser und Alpen. April haben wir auch nicht. Ergo. Tatsache. Wenn es nach mir ginge, könnte man sich das sparen. Gez. Pit

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