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Illegale Ferienwohnungen auf Föhr

Veröffentlicht von am 13. März 2024

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Besuch vom Kreisbauamt auf Föhr im Kurgartensaal.

Ein lukratives Geschäft ist die Vermietung einer Ferienimmobilie. Allerdings werden nach aktueller Rechtslage zahlreiche Ferienobjekte illegal vermietet. Das führt zu Verunsicherungen bei den Vermietern in zahlreichen Urlaubsdestinationen. Seit Anfang des Jahres hat auch der Kreis Nordfriesland die Prüfung von Ferienwohnungen in den Tourismusgebieten verstärkt.

Im Oktober 2017 stellte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil klar: In reinen Wohngebieten ist die Vermietung von Ferienwohnungen unzulässig. Um nun legal vermieten zu können, muss ein Gebiet als sogenanntes Sondergebiet ausgewiesen werden. In diesen Gebieten ist dann Dauerwohnen und eine Ferienvermietung zulässig. Und genau diese Ausweisung als Sondergebiet ist in vielen Gemeinden bisher nicht der Fall.

Burkhard Jansen informierte vor über 200 Interessierten im Kurgartensaal auf Föhr. Die Verunsicherung und Sorgen der Insulaner sind groß! Unser Reporter hat sich nach dem Vortrag umgehört und auch mit dem Leiter des Fachbereichs Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur vom Kreis Nordfriesland gesprochen.

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