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Rattenalarm auf Föhr und Amrum

Veröffentlicht von am 7. Februar 2026

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Rattenbefall melden: Amt Föhr-Amrum erinnert an Meldepflicht und klare Regeln.

Ratten können schnell zur Plage werden – und genau deshalb weist das Amt Föhr-Amrum aktuell noch einmal eindringlich auf die geltenden Pflichten zur Rattenbekämpfung hin. Sowohl auf Föhr als auch auf Amrum gilt: Rattenbefall muss unverzüglich bekämpft und gemeldet werden.

Foto: Erich Röthlisberger/Pixabay

Gerade in der kalten Jahreszeit suchen Ratten vermehrt Schutz in Gebäuden, Schuppen, Abwasseranlagen oder in der Nähe von Müll- und Kompostplätzen. Bleibt ein Befall unbehandelt, drohen nicht nur Schäden, sondern auch Gesundheitsrisiken für Menschen und Tiere.

Wer ist verpflichtet zu handeln?

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Verantwortlich für die Rattenbekämpfung sind grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer, in bestimmten Fällen auch Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken, Gebäuden, Abwasseranlagen oder Wasserfahrzeugen.

Ein gemeldeter Befall darf nicht ignoriert werden – die Bekämpfung ist Pflicht.

Was ist bei der Bekämpfung erlaubt – und was nicht?

Zur Rattenbekämpfung dürfen ausschließlich zugelassene Mittel, Geräte und Biozid-Produkte eingesetzt werden. In vielen Fällen ist dafür ein Sachkundenachweis erforderlich. Menschen und Haustiere dürfen dabei nicht gefährdet werden. In betroffenen Bereichen müssen zudem gut sichtbare Warnhinweise angebracht werden.

Tote Ratten müssen nach der Bekämpfung eingesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Ein Vergraben ist nicht erlaubt. Je nach Menge ist die Entsorgung über Restmüll oder eine Tierkörperbeseitigungsanlage vorgesehen.

Vorsorge ist entscheidend

Nach einer Bekämpfung müssen Rattenlöcher und mögliche Zugänge verschlossen werden. Auch bauliche Mängel, die Ratten anziehen oder ihnen den Zugang erleichtern, sind umgehend zu beseitigen. Besonders sensibel sind Abfallplätze, Komposthaufen, Lagerstätten für Lebensmittel und Futtermittel.

Wohin melden bei Rattenbefall?

Rattenbefall muss dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden:

Auf Föhr:
Anni Christiansen – Amt Föhr-Amrum
04681 5004-0
a.christiansen@amtfa.de

Auf Amrum:
Anke Delius – Amt Föhr-Amrum
0151 54721586
a.delius@amtfa.de

Das Amt weist außerdem darauf hin, dass auch die Beauftragung einer Fachfirma sinnvoll sein kann – insbesondere, weil Privatpersonen ohne Sachkundenachweis nur eingeschränkte Möglichkeiten haben.

Appell an die Bevölkerung

Frühes Handeln schützt alle. Wer Anzeichen wie Rattenkot, Nagespuren, Laufwege oder auffällige Gerüche bemerkt, sollte nicht zögern und den Befall melden. So lässt sich eine Ausbreitung verhindern – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

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