Wenig Feuerwerk auf Föhr zum Jahreswechsel
Veröffentlicht von Pit am 12. Dezember 2025
Trotz Gerichtsbeschluss: Auf Föhr darf an Silvester fast nirgendwo geböllert werden.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat das geplante Insel-weite Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum vorerst gestoppt. Die Verordnung des Amtes Föhr-Amrum, die erstmals ein vollständiges Abbrennverbot für privates Feuerwerk der Kategorie F2 vorsah, wurde im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Damit ist Silvesterfeuerwerk grundsätzlich wieder erlaubt – allerdings nur unter strengen bundesrechtlichen Auflagen.

Der Beschluss löst auf den Inseln eine breite Diskussion aus: Viele Gäste fühlen sich verunsichert, Tierschützer sind entsetzt, und zahlreiche Insulaner melden sich bei unserer Redaktion mit Sorgen über die Auswirkungen auf Natur, Tiere und Lebensqualität.
Schon gewusst? >>Weitere Aktivitäten auf Föhr zum Jahreswechsel<<
Warum das Feuerwerksverbot gekippt wurde
Ein pyrotechnisches Unternehmen hatte gegen die Verordnung geklagt und aufgrund der zeitlichen Nähe zu Silvester Eilrechtsschutz beantragt. Das Gericht gab dem Antrag statt: Das Landes-Immissionsschutzgesetz sei keine ausreichende Grundlage für ein komplettes Feuerwerksverbot.
Ein solches Verbot dürfe nur der Bund aussprechen, da das Sprengstoffrecht in seine Kompetenz fällt.
Bundesrecht erlaubt lediglich punktuelle Einschränkungen – zum Beispiel zum Schutz brandempfindlicher Gebäude wie Reetdachhäuser.
Allgemeine Verbote: Achten Sie unbedingt auf allgemeine Feuerwerksverbotszonen, wie in unmittelbarer Nähe von Reetdachhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Seniorenheimen.
Darüber hinaus besteht auch in den Deich- und Strandbereichen ein erhebliches Brandrisiko. Die dort wachsenden Gräser, Dünengräser und sonstigen Pflanzen sind – insbesondere bei winterlicher Trockenheit und Wind – leicht entflammbar. Ein Brand in diesen sensiblen Bereichen kann sich schnell ausbreiten, die Schutzfunktion der Deiche gefährden und langfristige Schäden an der Vegetation sowie an der Küstenlandschaft verursachen. Funkenflug, umkippende Feuerwerkskörper oder nicht vollständig abgebrannte Rückstände stellen hierbei ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.
Mit den geltenden Verboten soll daher nicht nur die Bebauung geschützt, sondern auch die empfindliche Natur- und Küstenlandschaft der Inseln bewahrt werden.
Der Entscheid gilt für Föhr und Amrum gleichermaßen und bleibt in Kraft, bis in der Hauptverhandlung ein Urteil fällt. Das passiert nicht mehr vor Silvester.
Reaktionen von Föhr: Entsetzen, Unverständnis – und klare Haltung im Handel
Schon wenige Stunden nach Bekanntwerden erreichten unsere Redaktion zahlreiche Rückmeldungen. Sie zeigen ein Bild der Insel, das zwischen Fassungslosigkeit, Sorge und Appell zur Vernunft schwankt.
„Für Tiere ist das eine Katastrophe“ – Tierärztin Janine Bahr-van Gemmert warnt.
Besonders alarmiert reagiert Janine Bahr-van Gemmert, Tierärztin des Tierhuus Föhr und des Robbenzentrums Wyk. Im Gespräch mit unserer Redaktion machte sie deutlich, wie gravierend die Folgen eines solchen Gerichtsbeschlusses für Tiere sein können.
Sie schildert, dass sowohl Haustiere als auch Wildtiere unter dem Lärm massiv leiden – viele geraten in Panik, reißen aus, verletzen sich oder verlieren tagelang die Orientierung. Besonders bei Seevögeln und Robbenwelpen könne Feuerwerk große Schäden anrichten.
Hinzu kommt die Umweltbelastung:
Sie sorge sich um das, „was alles ins Meer fliegt“ – Reste von Raketen, unverbrannte Chemikalien, Plastik und Feinstaub. Viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer würden gezielt Föhr buchen, weil es bisher als „böllerarme Insel“ galt. Diese Menschen seien nun tief verunsichert.
„Ich hoffe auf Vernunft“ – Gastronomin Jasmin Keuchel zeigt sich enttäuscht
Auch Jasmin Keuchel, ehemalige Betreiberin des Café-Restaurants am Wyker Flugplatz, reagiert mit großem Unverständnis. Sie hofft, dass trotz der Entscheidung möglichst viele Insulaner und Gäste freiwillig auf Feuerwerk verzichten:
„Nur weil es erlaubt ist, muss man es nicht tun.“
Der Schutz der Tiere, aber auch der Zusammenhalt auf der Insel stünden ihrer Meinung nach über einer Tradition, die für viele längst nicht mehr zeitgemäß sei.
Einzelhandel bleibt standhaft: Kein Feuerwerksverkauf – trotz Gerichtsbeschluss
Lukas Müller, Kaufmann und Leiter des REWE-Markts an der Koogskuhl, betont im Gespräch mit der Redaktion, dass der freiwillige Verkaufsverzicht der Föhrer Kaufleute unverändert bleibt.
Schon vor Monaten hatten sich die Händler gemeinsam entschieden, keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zu verkaufen – unabhängig davon, ob ein gesetzliches Verbot kommt oder nicht.
„Für uns ändert sich überhaupt nichts. Wir verkaufen kein Feuerwerk, weil wir es so beschlossen haben. Und ich hoffe, alle Kollegen halten sich daran.“
Auch Finn Müller vom Zentralmarkt auf Amrum meldete sich zu Wort: Die Amrumer Geschäfte werden – wie schon die letzten Jahre – ebenfalls kein Feuerwerk anbieten und heißen Gäste willkommen, die eine ruhige Insel schätzen.
„Ich war geschockt“ – viele Insulaner teilen diese Sorge
Eine der Stimmen, die uns erreichte, ist Anke Reinhardt von Föhr. Sie war „total geschockt“ von der Entscheidung und wünscht sich, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung bewusst gegen das Böllern entscheidet – aus Rücksicht auf Tiere, Nachbarn und Natur.
Ihre Reaktion steht stellvertretend für viele Nachrichten, die uns erreicht haben.
Amt und Stadt beraten über nächste Schritte
Das Amt Föhr-Amrum prüft derzeit, wie es mit der Situation umgeht. Föhrs Bürgermeister Uli Hess berichtete in der Stadtvertretersitzung, dass man bereits mit Anwälten in Kontakt stehe. Der Beschluss des Gerichts gilt jedoch verbindlich bis zur Hauptverhandlung – und diese findet erst nach dem Jahreswechsel statt.
Was jetzt wirklich zählt: Die Silvester-Regeln auf Föhr und in Wyk
Trotz des gekippten Verbots bleibt die Brand- und Sicherheitssituation auf Föhr angespannt. Deshalb gelten klare Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen – besonders in Wyk.
Auf der Insel Föhr bestehen eingeschränkte Ausnahmen. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 an Stränden und Deichen abgebrannt werden – und nur dann, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern zur nächstgelegenen Bebauung / Reetdachhäusern (Inselweit gültig) eingehalten wird. Wichtig: In den Strandbereichen der Stadt Wyk auf Föhr gilt das Abbrennverbot ohne Ausnahme. Dazu zählen: Strandpromenade – Strandabschnitte – Strandnahe Zone
Hintergrund der Regelungen ist die erhöhte Brandgefahr, insbesondere für reetgedeckte Häuser in den historischen Ortskernen der Inseln. Bereits Funkenflug oder fehlgeleitete Feuerwerkskörper können Brände auslösen. Zudem besteht auch in den Deich- und Strandbereichen ein erhebliches Risiko, da trockene Gräser und Dünpflanzen leicht entflammbar sind und sich Feuer dort schnell ausbreiten kann. Die Verbote dienen daher sowohl dem Schutz von Gebäuden als auch der empfindlichen Natur- und Küstenlandschaft.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Wer gegen das Abbrennverbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Regelung stützt sich auf § 24 Absatz 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro pro Einzelfall geahndet werden.
Diese Regeln bleiben bestehen – unabhängig vom Gerichtsbeschluss.
Zünden am Deich & an Stränden außerhalb Wyk
Auf dem Rest der Insel darf Feuerwerk gezündet werden, wenn der 200-Meter-Abstand zur nächsten Bebauung eingehalten wird. Ein Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur gezündet werden innerhalb folgender Zeiten: 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Januar, 01:00 Uhr.
Brand durch Feuerwerkskörper
In mehreren Fällen kam es nachweislich zu Bränden an Dächern oder Balkonen, ausgelöst durch fehlgeleitete Raketen. Auch wenn kein Vorsatz bestand, wurden die Verursacher belangt.
Typische Konsequenzen:
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Zusätzlich zivilrechtliche Haftung für entstandene Schäden
- In Einzelfällen Übernahme der Kosten für Feuerwehreinsätze
Gerichte stellten dabei regelmäßig fest, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, wenn Verbote klar kommuniziert wurden.
Himmelslaternen und Signalmunition
Signalmunition – egal ob aus Schreckschusswaffen, Seenotsignalen oder anderen Quellen – ist im gesamten Amtsgebiet Föhr-Amrum ausnahmslos verboten. Bundesweit existieren mehrere dokumentierte Fälle, in denen das Steigenlassen von Himmelslaternen zu Bränden führte. In der Folge wurden:
- Bußgelder verhängt
- Landesweite oder regionale Verbote bestätigt
Gerichte bewerteten Himmelslaternen und Signalmunition als unkalkulierbares Brandrisiko, insbesondere bei Wind oder in bebauten Gebieten.
Verstöße können teuer werden
Die Rechtslage ist eindeutig:
Wer gegen ein ausgesprochenes Abbrennverbot verstößt, muss realistisch mit hohen Geldbußen, möglichen Schadenersatzforderungen und weiteren rechtlichen Folgen rechnen. Gerade in brandgefährdeten Regionen – wie auf Inseln mit reetgedeckten Häusern – legen Behörden und Gerichte einen besonders strengen Maßstab an.
Mit den geltenden Verboten soll daher nicht nur die Bebauung geschützt, sondern auch die empfindliche Natur- und Küstenlandschaft der Inseln bewahrt werden.

Jan am 12. Dezember 2025 at 10:27
Es ist auf Föhr und auch Amrum eh fast nirgends erlaubt DAS ging bei der ganzen Berichterstattung anderer Medien bisher völlig unter. Schön das ihr so ausführlich aufklärt. Daumen hoch