Todesfall auf dem Wyker Jahrmarkt
Veröffentlicht von Stefan Gaul am 2. April 2026
Jahrmarkt-Todesfall auf Föhr: Gutachten bringt Klarheit – Verfahren gegen Security eingestellt.
Knapp fünfeinhalb Monate nach dem tragischen Todesfall auf dem Wyker Jahrmarkt sind die Hintergründe nun geklärt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat das Verfahren abgeschlossen – das Gutachten der Rechtsmedizin liefert eine eindeutige Ursache.

Am 18. Oktober 2025 war es auf dem Jahrmarkt in Wyk zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 35-jährigen Insulaner und mehreren Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes gekommen. Der Mann wurde dabei inmitten der Menschenmenge zu Boden gebracht und zeitweise fixiert. Noch vor Ort verstarb er, Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.

Umfangreiche Untersuchungen bringen Klarheit
Die genaue Todesursache war lange unklar. Deshalb wurden umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen veranlasst. Dabei wurde unter anderem nach möglichen Giftstoffen, Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie nach Vorerkrankungen gesucht. Nun liegt das Ergebnis vor – und bringt Gewissheit.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt mit: „Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod eines 35-jährigen Mannes am 18. Oktober 2025 auf dem Jahrmarkt in Wyk auf Föhr sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat das Verfahren gegen die 4 an der körperlichen Auseinandersetzung mit dem Verstorbenen beteiligten Security-Mitarbeiter eingestellt.
Gegen diese hatte zunächst der Verdacht einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch) und einer fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) bestanden. Mehrere durch die Staatsanwaltschaft Flensburg bei der Rechtsmedizin in Kiel in Auftrag gegebene Untersuchungen und Gutachten habe jedoch den Nachweis erbracht, dass eine bislang nicht erkannte und von außen auch nicht erkennbare schwere Herzerkrankung des Verstorbenen todesursächlich war. Der tragische Eintritt dieser schweren Folge war für die beteiligten Security-Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise vorhersehbar.
Die Art und Weise, wie die Security-Mitarbeiter die Fixierung des anfänglich hochaggressiven späteren Verstorbenen durchgeführt haben, offenbart zwar zahlreiche fachliche Mängel. Jedoch kann nicht nachgewiesen werden, dass der Todeseintritt bei einer regelrechten Fixierung ausgeblieben wäre. Auch insoweit sind die gutachterlichen Feststellungen eindeutig und lassen jedenfalls erkennen, dass in der Ausbildung und Schulung von Sicherheitskräften Optimierungsbedarf zu bestehen scheint.“
Erinnerung bleibt auf der Insel
Der Tod des 35-Jährigen hatte auf Föhr große Betroffenheit ausgelöst. Viele Insulaner verfolgten die Entwicklungen der vergangenen Monate mit Anteilnahme.

Inzwischen erinnert auf dem Boldixumer Friedhof eine Metallplakette auf einem Gedenkstein an den Verstorbenen. Die Seebestattung fand bereits im November des vergangenen Jahres statt. Der Mann war durch seine beruflichen Kontakte weit über die Insel hinaus bekannt.

Ein Fall, der nachwirkt
Mit dem Abschluss der Ermittlungen gibt es nun rechtliche Klarheit.
Zurück bleibt die Erinnerung an ein tragisches Geschehen – und die eindringliche Erkenntnis, wie rasch sich Situationen zuspitzen und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen können. Für viele Insulaner wird dieser Tag noch lange nachwirken.
Fotos: Stefan Gaul

Annika am 2. April 2026 at 14:17
Einfach nur schlimm. 🙁 Ruhe in Frieden, lieber Jan.
Elke am 2. April 2026 at 13:55
Da bleibt einfach ein ganz schlechter Beigeschmack! Die Security-Leute haben absolut nicht richtig gehandelt! Da ist anscheinend ganz viel schief gelaufen und einiges zusammen gekommen. Werde das Bild nie vergessen! Fühle mich durch solche Security-Mitarbeiter nicht sicherer! Leider!
Dieter Suchte am 2. April 2026 at 13:49
Dieser Tag wird leider für immer in Erinnerung bleiben. Viel Kraft weiterhin der Familie des Verstorbenen.
Jule am 2. April 2026 at 12:32
Das ist mehr als überraschend
Jonas E am 2. April 2026 at 12:18
Gut das es endlich geklärt ist.