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Rettungsdienst im Umbruch

Veröffentlicht von am 22. Januar 2026

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Was sich jetzt wirklich ändert – und was für Föhr und Amrum wichtig ist.

Schleswig-Holstein stellt seinen Rettungsdienst grundlegend neu auf. Hintergrund sind deutlich steigende Notrufzahlen, Personalmangel und eine wachsende Belastung für Rettungswagen und Notaufnahmen. Mit einem neuen Rettungsdienstgesetz will das Land die vorhandenen Ressourcen gezielter einsetzen – vor allem dort, wo es um akute Lebensgefahr geht.

Kern der Reform ist eine medizinische Priorisierung bereits beim Notruf.

Beitrag Rettungsdienstgesetz Interview Ministerin Von der Decken

Wer künftig die 112 wählt, erreicht wie bisher die integrierte Leitstelle. Dort übernehmen speziell geschulte Disponenten das Gespräch. Sie stellen gezielte medizinische Fragen und entscheiden anhand klarer Kriterien, wie dringend Hilfe benötigt wird.

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Die bekannte Zwölf-Minuten-Hilfsfrist gilt künftig nur noch für akut lebensbedrohliche Notfälle, etwa bei Herzinfarkten, schweren Verletzungen oder Atemnot. In weniger dringenden Fällen – zum Beispiel bei kleineren Verletzungen – kann es länger dauern, bis ein Rettungswagen eintrifft.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont, dass diese Priorisierung notwendig sei, um den Rettungsdienst dauerhaft handlungsfähig zu halten. Würde man nichts verändern, könnten echte Notfälle künftig nicht mehr zuverlässig versorgt werden.

Notruf bleibt ernst – aber gezielter gesteuert

Wichtig: Jeder Anruf bei der 112 wird weiterhin ernst genommen. Die Disponenten sind in der Regel selbst erfahrene Rettungskräfte mit Zusatzqualifikation. Sie sind darauf geschult, auch in stressigen Situationen ruhig, empathisch und präzise zu arbeiten. Ziel ist nicht, Hilfe zu verweigern, sondern sie passgenau zu organisieren.

Neu ist außerdem, dass die Leitstellen rechtssicher entscheiden dürfen, wenn ein Fall kein klassischer Notfall ist. Dann kann der Anruf direkt an andere Stellen weitergeleitet werden – etwa an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Akutpflege oder den ambulanten Bereich. Das soll unnötige Rettungseinsätze vermeiden und gleichzeitig Notaufnahmen entlasten.

Inseln bleiben strukturell abgesichert

Für Föhr und Amrum gilt: An den bestehenden Rettungswachen ändert sich nichts. Die Strukturen bleiben erhalten. Zusätzlich schafft das Gesetz die Möglichkeit sogenannter Rettungsstandorte – kleinere Einheiten, an denen zeitweise zusätzliche Rettungswagen stationiert werden können, etwa in der Urlaubssaison.

Gerade auf den Inseln sei die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und ambulanter Versorgung bereits gut organisiert, so die Ministerin. Diese Verzahnung soll weiter gestärkt werden.

Zentrale Luftrettung als großer Vorteil

Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform betrifft die Luftrettung. Schleswig-Holstein hat seine Rettungshubschrauber bereits neu aufgestellt: Es gibt inzwischen vier Hubschrauber, darunter zusätzliche Kapazitäten speziell für Inseln und Halligen.

Neu ist außerdem die zentrale landesweite Disposition: Eine Leitstelle hat jederzeit den Überblick über alle verfügbaren Hubschrauber. Ist ein Luftretter bereits im Einsatz, kann sofort ein anderer alarmiert werden. Diese Struktur ist bundesweit nahezu einzigartig – und besonders für abgelegene Regionen ein großer Vorteil.

Wie geht es jetzt weiter?

Das neue Rettungsdienstgesetz befindet sich aktuell im Anhörungsverfahren. Noch in diesem Jahr soll es im Landtag beschlossen werden. Danach liegt es an Kreisen und kreisfreien Städten, die neuen Vorgaben konkret umzusetzen.

Fest steht: Der Notruf 112 bleibt lebenswichtig. Künftig entscheidet jedoch noch stärker die medizinische Dringlichkeit darüber, wie schnell Hilfe eintrifft – damit diejenigen zuerst versorgt werden, für die es wirklich um Leben und Tod geht.

Fotos: Stefan Gaul 

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