Bevorstehende Änderungen bei Fischereischeinen
Veröffentlicht von Pit am 6. August 2025
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet das Land Schleswig-Holstein umfangreiche Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein vor.
Bis einschließlich 30. September 2025 ändert sich nichts, doch dann treten schrittweise neue Gebühren und Verfahren in Kraft.
a) Fischereiabgabe:
Bis zum 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe unverändert 10 Euro pro Jahr. Diese kann
bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder bei einer Außenstelle der Fischereiaufsicht
entrichtet werden – auch für mehrere Jahre im Voraus (maximal bis 2029). Es fallen keine
weiteren Gebühren an.

Ab dem 01.10.2025 ändern sich durch die Einführung des neuen digitalen Verfahrens die
Rahmenbedingungen für die Bezahlung vor Ort: Die Fischereiabgabe bleibt bei 10 Euro,
jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben.
Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen. (Für zwei Jahre wären
es z.B. 28 Euro). Erwirbt man die Fischereiabgabe online über das Landesportal bleibt es bis
Jahresende 2025 ohne Zusatzgebühr bei 10 Euro pro Jahr.
Ab dem 01.01.2026 treten dann alle geplanten Rechtsänderungen vollständig in Kraft.
Beim Online-Kauf der Fischereiabgabe werden 18 Euro für die Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr berechnet. (Für zwei Jahre wären es z.B. 40 Euro; für fünf Jahre wären es 100 Euro.)
Beim Vor-Ort-Erwerb der Fischereiabgabe beträgt die Abgabe 20 Euro + 8 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr (Für fünf Jahre wären es 108 Euro.)
b) Urlauberfischereischein:
Auch der Urlauberfischereischein ist von den Änderungen betroffen, da dieser mit der
Fischereiabgabe untrennbar verbunden ist.
Bis zum 31.12.2025 beträgt die Abgabe für den Urlauberfischereischein 10 Euro + 10 Euro
Verwaltungsgebühr bei Erstausstellung (online oder vor Ort)
Ab dem 01.10.2025 kostet die Ausstellung vor Ort 30 Euro pro Vorgang
Ab dem 01.01.2026 kostet der Urlauberfischereischein 38 Euro online (18 Euro Abgabe + 20
Euro Verwaltungsgebühr) bzw. 50 Euro vor Ort (20 Euro Abgabe + 30 Euro Verwaltungsgebühr)
Hier die Links für ausführlichere Informationen zu den geplanten Änderungen, zu den Fristen
sowie zur Nutzung des Online-Portals:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/fischerei
https://zufish.schleswig-holstein.de/