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Ausnahmegenehmigung für Abriss- bzw. Bauarbeiten am Gebäude des ehemaligen Gode Wind

Veröffentlicht von am 3. September 2025

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Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass der ausführenden Firma für die Immobilie Feldstraße 12 / Ecke Johannesstraße in Wyk (ehemals Restaurant Gode Wind) aufgrund des § 7 der Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen vom 03.07.2025 eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist. Diese gilt vom 02.09.2025 bis 30.09.2025 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

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