Gemeinsame Stellungnahme zur Aufhebung des Feuerwerksverbots auf den Inseln Föhr und Amrum
Veröffentlicht von Pit am 13. Dezember 2025
Föhr/Amrum, 12. Dezember 2025 – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat am Dienstag, den 9. Dezember 2025 in einem Eilverfahren das vom Amt Föhr-Amrum verhängte Komplettverbot für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 auf den Inseln Föhr und Amrum vorläufig aufgehoben. Sowohl die Amtsverwaltung als auch die beiden Tourismusorganisationen der Inseln Föhr und Amrum zeigen sich bestürzt über diesen Beschluss. Die Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerk sind für den Jahreswechsel 2025/2026 allerdings noch nicht abschließend geklärt. Das Amt Föhr-Amrum bereitet derzeit eine Allgemeinverfügung vor, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ähnlich wie in den Vorjahren auf den Inseln einzuschränken. Darüber hinaus halten die relevanten Einzelhändler auf Föhr und Amrum weiterhin freiwillig am Verkaufsverzicht von Feuerwerkskörpern fest.

Auf Grundlage des Landes-Lärmschutzrechts beschloss der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum im März 2025, ein flächendeckendes Abbrennverbot für Silvesterfeuerwerk auf Föhr und Amrum zu erlassen. Dieser Schritt entsprach dem lang gehegten Wunsch von Einheimischen und Gästen und fand große Zustimmung. Parallel dazu haben sich die Einzelhändler beider Inseln bereits im Juni 2025 freiwillig dazu entschieden, auf den Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Dies wurde in einer entsprechenden gemeinsamen Vereinbarung festgehalten. Gegen dieses auf Lärmschutz gestützte Abbrennverbot des Amtes Föhr-Amrum ist ein in Niedersachsen ansässiges, bundesweit tätiges Feuerwerksunternehmen im Wege des Eilrechtsschutzes vor dem OVG vorgegangen. Mit Beschluss vom 09.12.2025 (Az. 5 MR 2/25) hat das OVG dem Antrag im Eilverfahren stattgegeben und die Verordnung vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Lärmschutzrechts sei zwar betroffen, ein flächendeckendes Verbot von Feuerwerkskörpern habe aber einen Schwerpunkt im bundesrechtlichen Sprengstoffrecht. Er müsse deswegen auf dessen Grundlage erlassen werden, so die Begründung des OVG.
Das Amt Föhr-Amrum bedauert, dass das inselübergreifende Abbrennverbot nun nicht wie geplant umgesetzt werden kann. „Für die Menschen auf den Inseln sowie für die Natur und Umwelt, gerade aufgrund unserer besonderen Lage im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht.“, erklärt Amtsdirektor Christian Stemmer.
Der Termin für die Hauptverhandlung (Az. 5 KN 1/25) steht noch aus, wird jedoch erst nach dem Jahreswechsel stattfinden. Deshalb bereitet das Amt Föhr-Amrum derzeit eine Allgemeinverfügung vor. Diese soll das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ähnlich wie in den vergangenen Jahren einschränken. „Ein Großteil der Menschen auf den Inseln Föhr und Amrum, von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und Sanitätsdienst über (Reetdach-)Hausbesitzern und Tierfreunde bis hin zu den Urlaubsgästen, schätzt es, einen ruhigen Jahreswechsel verbringen zu können.“, so Stemmer.
Die Föhr Tourismus GmbH (FTG) wurde von der Entscheidung des OVG ebenfalls überrascht. In diesem Beitrag, welcher sich auf das Weihnachts- und Silvesterprogramm bezog, hatte die FTG zuvor noch ausdrücklich auf das seinerzeit bestehende Abbrennverbot sowie auf den freiwilligen Verkaufsverzicht von Feuerwerkskörpern hingewiesen. „Wir haben insofern vollstes Verständnis für den Frust und die Enttäuschung der Gäste, die ihren Urlaub gerade aufgrund des angekündigten Verbots auf Föhr gebucht haben. Gleiches gilt für die Vermieter, welche ihren Gästen nun die schwierige Situation erklären müssen. Wir hoffen deshalb sehr, dass zeitnah eine Allgemeinverfügung erlassen wird, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ähnlich wie in den Vorjahren einschränkt. Als Insel mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer tragen wir eine besondere Verantwortung. Die erhöhte Gefahr von Bränden und Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk belastet die medizinische Versorgungsstruktur auf Föhr zusätzlich stark. Wir bitten daher alle Gäste und Einheimische, freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten.“, betont Gemeinhardt.
Sowohl die FTG als auch die Amrum Touristik verzeichnen bereits zahlreiche Anfragen von verunsicherten und verärgerten Gästen sowie Vermietern. Insbesondere auf Amrum war das Böllerverbot seit Jahren für viele Gäste ein ausschlaggebendes Reisemotiv. „Für uns ist es völlig unverständlich, dass diese gängige und weithin akzeptierte Praxis, an Silvester auf Feuerwerk zu verzichten, jetzt infrage gestellt wird. Diese Entscheidung sendet falsche Signale für den Tourismus, der auf beiden Inseln unsere Existenzgrundlage bildet. Seit Jahren zeigen Gäste und Einheimische, wie friedlich und schön ein Jahreswechsel auf Amrum ohne Böllerei ist.“, erklärt Frank Timpe, Geschäftsführer der Amrum Touristik und fügt hinzu: „Die aktuelle rechtliche Entscheidung ändert nichts an unserem Wunsch, am jahrelangen Böllerverbot festzuhalten. Wir bitten daher alle Gäste und Amrumer eindringlich, diesen traditionellen Verzicht auf Feuerwerk aktiv zu unterstützen und damit ein klares Signal für den Schutz unserer Insel zu senden.“. Diese Haltung findet auf Amrum breite Unterstützung. Auf Privatinitiative wurde bereits die Online-Petition »EILT! Keine Silvesterknallerei auf Amrum!« gestartet.
Das Amt Föhr-Amrum als auch die beiden Tourismusorganisationen begrüßen zudem ausdrücklich, dass die relevanten Einzelhändler der Inseln weiterhin an ihrem freiwilligen Verkaufsverzicht von Feuerwerkskörpern festhalten. Dies ist ein starkes und verantwortungsbewusstes Zeichen der Inselgemeinschaft. Im Rahmen ihrer Bemühungen um Nachhaltigkeit auf den Inseln appellieren sie zudem an alle, die auf Föhr und Amrum Silvester feiern, auch ohne ein flächendeckendes Verbot vom Abbrennen von (mitgebrachten) Feuerwerkskörpern abzusehen.
Weitere Informationen: Mehr zur Nachhaltigkeitsstrategie für Föhr und Amrum: amtfa.de/17ziele
Leserbrief von Christel Leipersberger-Nielsen, “Merret reicht’s Föhr, Midlum
Im März dieses Jahres hat der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum ein Böllerverbot für beide Inseln ausgesprochen. Ein wenig Anteil am Zustandekommen dieser Entscheidung hatte wohl auch die Initiative “Merret reicht’s Föhr”, die in einer Petition über 1000 Unterschriften für ein Ende der Knallerei gesammelt und überreicht hat. Um bekannten Einwürfen zuvor zu kommen: Unterschrieben wurde diese Petition überwiegend von Insulanern.
Sei’s drum. Viel interessanter ist die zeitliche Entwicklung. Wie bereits erwähnt, die Entscheidung – die auch nicht geheim gehalten wurde – fiel bereits Anfang des Jahres, also vor über neun Monaten. Wie aus dem Nichts kippt nun im Dezember das Oberverwaltungsgericht in Schleswig per Eilentscheidung vorläufig dieses Verbot. Selbst wenn dieses Gericht nicht am Tag des Eingangs des entsprechenden Antrages seine Entscheidung traf – es wird ihn mit absoluter Sicherheit nicht über neun Monate in der Schublade aufbewahrt haben.
Man kann wohl dem Antragsteller taktische Spielchen unterstellen, die für ihn ja auch zum vorläufigen Erfolgen geführt haben. Ein Einzelner konnte seine finanziellen Interessen zunächst durchsetzen, dies über die Interessen der Natur, der Tiere und der Menschen hinweg.
Wie schrieb schon Bert Brecht: “Erst kommt das Fressen, dann die Moral.”
Leserbrief von Petra Kölschbach, Bürgerinitiative “Merret reicht’s Föhr”
Wieder einmal hat ein deutsches Gericht wirtschaftliche Interessen einzelner über das Gemeinwohl gestellt.
Nicht nur, dass Wild- und Haustiere nun einen weiteren Jahreswechsel in Panik verbringen müssen, Bewohner von Reetdachhäusern, statt entspannt zu feiern, ihre Dächer bewachen müssen, weiterer giftiger Müll in die sensible Inselnatur und den Nationalpark gepulvert wird. Auch auf Föhr und Amrum wird es einen wirtschaftlichen Schaden geben: Bei den Besitzern von Ferienunterkünften, bei denen Haustierbesitzer einen Silvesterurlaub deshalb gebucht haben, weil sie darauf vetrauten, dass ihre Tiere hier der Böllerei entkommen können.
So weit, so schlimm. Doch womit begründet das Gericht eigentlich die Eilbedürftigkeit seiner Entscheidung? Der Föhr-Amrumer Amtsausschuss hat das Böllerverbot im März 2025 beschlossen und diesen Beschluss zeitnah öffentlich bekannt gemacht. Und auch mehrere Medien haben damals darüber berichtet, ebenso wie einige Wochen später über die Selbstverpflichtung der insularen Einzelhändler, kein Feuerwerk mehr zu verkaufen. Der Kläger hatte also ein dreiviertel Jahr Zeit, gegen diesen Beschluss vorzugehen, dies ist aber offenbar erst jetzt, auf den letzten Drücker, passiert. Gängige Rechtssprechung ist eigentlich, dass eine zu lange Verzögerung durch den Antragsteller eine Dringlichkeit negativ beeinflussen kann.
Man kann deshalb nur hoffen, dass der unsägliche Eilentscheid der Schleswiger Richter von einer weiteren Instanz kassiert wird – und das noch vor dem 31. 12.
