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Vorfahrtsregelung am neuen Kreisverkehr

Veröffentlicht von am 23. November 2025

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Vorfahrtsregelung am neuen Kreisverkehr: Das gilt für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer.

Am neuen Kreisverkehr an der Ocke-Nerong-Straße / Boldixumer Straße / Nieblumstieg erreichen das Amt Föhr-Amrum derzeit vermehrt Fragen zur Vorfahrtsregelung. Viele Verkehrsteilnehmer sind unsicher, wer an den Übergängen Vorrang hat und wie die vorhandenen Verkehrszeichen zu verstehen sind. Deshalb möchten wir die geltenden Regeln noch einmal ausführlich erläutern.

Grundsatz: Der Verkehr im Kreisverkehr hat immer Vorfahrt

Wie an allen Kreisverkehren in Deutschland gilt auch hier: Fahrzeuge, die sich im Kreisverkehr befinden, haben grundsätzlich Vorfahrt. Das bedeutet, dass alle einfahrenden Verkehrsteilnehmer – ob mit Auto, Fahrrad oder E-Bike – zunächst prüfen müssen, ob der Kreis frei ist, und gegebenenfalls warten müssen.

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Fußgänger und Radfahrer müssen Vorfahrt gewähren

An den Querungsstellen rund um den Kreisverkehr befinden sich sowohl Fuß- als auch Radwege. Viele fragen sich dabei, ob diese Wege – ähnlich wie Zebrastreifen oder ausgewiesene Radfahrerquerungen – Vorrang genießen. Das ist derzeit nicht der Fall.

Vor den Querungen stehen „Vorfahrt gewähren“-Schilder für Fußgänger und Radfahrer. Wer den Fuß- oder Radweg nutzt, muss beim Überqueren der Fahrbahn dem motorisierten Verkehr die Vorfahrt lassen.
Autos müssen an diesen Stellen also nicht anhalten, es sei denn, der Verkehr lässt ein Weiterfahren nicht zu.

Damit gelten die Übergänge nicht als Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und nicht als bevorrechtigte Radfahrerfurten, sondern als normale Querungsstellen ohne Vorrang.

Warum ist das so geregelt?

Die aktuelle Verkehrsführung wurde im Rahmen der Planung vom Kreis Nordfriesland festgelegt. Kreisverkehre sollen den Verkehrsfluss sicher und flüssig halten – das schließt ein, dass der motorisierte Verkehr im Kreisel Vorrang erhält und Querungen für Fußgänger und Radfahrer aus Sicherheitsgründen geregelt werden.

Änderungen liegen ausschließlich beim Kreis Nordfriesland

Immer wieder erreichen das Amt Vorschläge, die Vorfahrtsregelung zu ändern – etwa durch Zebrastreifen, getrennte Überwege oder besondere Radfahrfurten. Solche Anpassungen kann nur der Kreis Nordfriesland als zuständige Straßenverkehrsbehörde veranlassen.

Das Amt Föhr-Amrum gibt entsprechende Hinweise und Anregungen weiter, die Entscheidung über bauliche oder verkehrsrechtliche Änderungen liegt jedoch nicht bei der Gemeinde oder dem Amt selbst.

Unser Hinweis an alle Verkehrsteilnehmer

Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort und reduzieren Sie die Geschwindigkeit beim Annähern an die Querungsbereiche. Besonders in der dunklen Jahreszeit oder bei starkem Verkehrsaufkommen ist Rücksichtnahme entscheidend für die Sicherheit aller Beteiligten.

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