Strandkonzept der Föhrer Strandkommunen bietet derVerwaltung ein wichtiges Handlungstool
Veröffentlicht von Pit am 7. November 2025
Eine rund acht Jahre lange kontinuierliche und systematische Bestandsaufnahme ist zu einem erfolgreichen Ende gekommen: Gemeinsam haben die fünf Föhrer Strandkommunen Dunsum, Nieblum, Oldsum, Utersum und Wyk in diesem Jahr mit dem Strandkonzept eine Abwägungsgrundlage für zukünftige Vorhaben der Strandversorgung und -infrastruktur beschlossen, die fortan der Verwaltung eine wichtige Orientierung zum Handeln liefert.

Zweifelsfrei ist der Strand für den Föhrer Tourismus von elementarer Bedeutung. Doch spielen bei der Bewirtschaftung nicht nur die Interessen des Fremdenverkehrs eine wichtige Rolle, es gilt auch, die Belange des Strandes als Naturraum zu berücksichtigen. Denn neben der touristischen Entwicklung sind Themen wie Naturschutz und Küstenschutz sowie baurechtliche Aspekte des Außenbereiches zu berücksichtigen. So bedarf es einer genauen Abwägung, wo eine Strandsauna erlaubt sein soll, wo ein Volleyballfeld oder ein Drachenstrand abgesteckt werden darf und wo der Naturstrand belassen wird. Ordnung, wo Ordnung sein muss. Nicht überall muss alles möglich sein.
Die Strand- und Küstenzone der Insel Föhr im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, welches seit 2009 Teil des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer ist, umfasst eine Reihe von ökologisch wertvollen und empfindlichen Biotop- und Landschaftsstrukturen, die teilweise noch naturschutzrechtlichen Schutzstatus haben (z.B. Godel-Niederung, Dünen als geschützte Biotope, etc.). Nicht zuletzt zieht die Küste ihren Reiz genau durch diese Landschaftsstrukturen. Entsprechend ist es den Föhrer Strandkommunen wichtig – auch im Sinne der gemeinsam beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie -, den Schutz der Natur zu sichern und den Tourismus nachhaltig zu entwickeln. Darüber hinaus sind Veränderungen entlang der Küstenzone immer auch vor dem Hintergrund des Küstenschutzes und der Hochwasservorsorge zu sehen.
Der Stadt Wyk sowie den Gemeinden Dunsum, Nieblum, Oldsum Utersum und Witsum war bei ihrer gemeinsamen Erarbeitung des Strandkonzepts klar, dass eine zukunftsfähige und ausgewogene Entwicklung der Strandzugänge und -infrastruktur nicht durch isolierte Einzelplanungen sichergestellt werden kann, sondern nur im inselweiten Gesamtzusammenhang betrachtet werden kann. Schritt für Schritt wurde gemeinsam das Konzept als Planungs- und Bewertungsrahmen für eine Abwägungsgrundlage für zukünftige Projekte der Strandversorgung und -infrastruktur (insbesondere für bauliche Maßnahmen bzw. Flächenbefestigung oder -versiegelung) konzipiert. Dies betrifft beispielsweise auch die teilweise in die Jahre gekommenen Strandversorgungsanlagen, die für eine Ertüchtigung entsprechende Planungs- und Baurechte benötigen, da sie sich alle in einem naturräumlich sensiblen Außenbereich befinden, in dem grundsätzlich nicht gebaut werden darf. Für diese Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind von den Gemeinden bereits einige konkrete Projektideen entwickelt worden. Diese und weitere Maßnahmen werden im 183-seitigen Strandkonzept in einen übergreifenden Zusammenhang gestellt und beurteilt. Denn dort ist der genaue Bestand aller Strandbereiche aufgenommen und Zielgrößen als Obergrenze festgelegt.
Acht Jahre lang haben die Stadt Wyk sowie die Gemeinden Dunsum, Nieblum, Oldsum Utersum und Witsum für dieses Strandkonzept die Köpfe zusammengesteckt. Nachdem in den Jahren 2016/17 eine systematische Bestandsaufnahme stattfand, welche die Basis des Konzepts liefert, erfolgten bis Mitte 2020 punktuelle Aktualisierungen nach neuerem Erkenntnisstand. Im Jahr 2022 sorgte die Stadt Wyk für eine weitere Aktualisierung und im Zuge des Verfahrensabschlusses kamen im Jahre 2025 weitere punktuelle Aktualisierungen hinzu. Das Standkonzept Föhr ist ein gutes Beispiel dafür wie Inselkommunen gemeinsam Großes leisten können.
