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Geflügelpestausbruch in zwei Betrieben in Nordfriesland

Veröffentlicht von am 29. Oktober 2025

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Geflügelpest breitet sich aus – Kreis Nordfriesland zieht Konsequenzen.

Dieser Beitrag wird euch präsentiert von Irabo Media – wir machen Medien lebendig.

Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen im Bundesgebiet hat nun auch Nordfriesland erreicht. Wie der Kreis mitteilt, wurde am 29. Oktober in zwei gänsehaltenden Betrieben auf den Inseln Sylt und Föhr der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Die Gänse hatten zuvor deutliche Krankheitssymptome gezeigt. Nach einer Meldung der Tierhalter veranlasste das Veterinäramt in Husum umgehend Untersuchungen, die den Verdacht bestätigten. Insgesamt mussten rund 180 Mastgänse aus beiden Beständen tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden. Etwa 160 Tiere waren bereits zuvor verendet.

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Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet

Rund um die betroffenen Betriebe hat der Kreis Nordfriesland gemäß Tierseuchenrecht Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Diese umfassen auf Sylt und Föhr jeweils die gesamte Insel; im Fall von Föhr zusätzlich auch die Nachbarinsel Amrum.
Zwei entsprechende Allgemeinverfügungen mit detaillierten Schutzmaßnahmen sind auf der Internetseite des Kreises unter
www.nordfriesland.de/bekanntmachungen abrufbar.

Aufstallungspflicht ausgeweitet

Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat der Kreis zudem eine dritte Allgemeinverfügung erlassen:
In den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikoregionen gilt ab sofort eine generelle Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel – darunter Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner und Wachteln.
Im übrigen Kreisgebiet betrifft die Maßnahme Betriebe mit mehr als 50 Tieren. Diese Regelung ersetzt die bisherige Verfügung vom 17. Oktober, die nur Betriebe ab 500 Tieren erfasste.
Auch diese Bekanntmachung ist online auf der Seite des Kreises zu finden.

Vorsicht und Wachsamkeit geboten

Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter dazu auf, krankheitsverdächtige Tiere, auffällige Sterblichkeit oder einen plötzlichen Leistungsabfall unverzüglich einem Tierarzt zu melden.
Inzwischen werden auch vermehrt erkrankte Wildvögel im Kreisgebiet beobachtet. Virologische Untersuchungen haben auch bei ihnen die hochansteckende Virusvariante (HPAI) bestätigt.

Hintergrundinformationen

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochinfektiöse Viruskrankheit. Detaillierte Informationen stellt das Friedrich-Löffler-Institut unter folgendem Link bereit:
https://t1p.de/7alxl

Zur Verhinderung weiterer Ausbrüche ist die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend. Die entsprechende Anordnung des Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftsministeriums ist hier abrufbar:
https://t1p.de/rvbm6

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