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Regeln und Verbote am Strand

Veröffentlicht von am 21. Juli 2025

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Die Sicherheit und das Wohlbefinden von Insulanern, Gästen sowie der Natur im Bereich des Strandgebiets liegt uns sehr am Herzen. Aus aktuellem Anlass möchte das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum über immer wiederkehrende Verstöße informieren.

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In den letzten Wochen wurden vermehrt Missachtungen gegen die geltenden Regeln festgestellt, die wir hier transparent darstellen möchten:

 Leider ein allzu bekanntes Bild: Fahrradfahrer auf der Wyker Promenade (Foto: AmtFA Andreas Hansen)
  1. Mitnahmeverbot und Nicht-Anleinen von Hunden am Strand und im Watt:
    Immer wieder kommt es vor, dass einige Hundebesitzer ihre Tiere an die Strände mitnehmen. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres grundsätzlich ein Hundemitnahmeverbot für die Bereiche der Strände, weil davon ausgegangen werden kann, dass dort reger Badeverkehr herrscht. Ausgenommen davon sind die Hundestrände. Am Hundestrand in Wyk gilt zudem die Leinenpflicht in dieser Zeit. Leider kam es bereits zu mehreren Beißattacken an den Stränden, die zur Anzeige gebracht wurden. Wir bitten alle Hundebesitzer, mit ihren Hunden in Wyk ausschließlich an den Hundestrand zu gehen, um die Sicherheit aller Gäste und Tiere zu gewährleisten. Kommt es zu Beißvorfällen, werden diese bei der Polizei angezeigt. Oft ist es dann die Aufgabe des Ordnungsamtes, zu prüfen, ob Voraussetzungen für eine Einstufung als „gefährlicher Hund“ vorliegen. 
  2. Verstöße gegen die festgelegten Ruhezeiten:
    Die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 08:00 Uhr werden nicht immer respektiert. Besonders am Drachenstrand und bei Feierlichkeiten mit Musik kam es zuletzt zu Lärmbelästigungen, die die Erholung der Anwohner und anderer Strandbesucher beeinträchtigen. Verstöße werden i.d.R. durch die Polizei aufgenommen und an ans Ordnungsamt weitergeleitet bzw. geahndet.
  3. Nichtbeachtung der Raucher- und Nichtraucherbereiche:
    Es wurde mehrfach festgestellt, dass das Rauchen nicht auf die hierfür ausgewiesenen Raucher-Bereiche beschränkt wird. Aus Gründen des Verantwortungsbewusstseins und der Rücksichtnahme sollten Strandbesucher ausschließlich in den entsprechend gekennzeichneten Zonen rauchen.
  4. Radfahrer auf der Wyker Promenade:
    Das Radfahren auf der Wyker Promenade ist grundsätzlich nicht erlaubt, doch immer wieder nutzen Radfahrer diese Fußwege ohne Rücksicht auf die Fußgänger. Für Verstöße ist die Polizei zuständig.
  5. Betreten der Uferbefestigungen:
    Das Betreten der Uferbefestigungen ist untersagt, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden.
  6. Stören von Wildvögeln:
    Es wurde leider festgestellt, dass einige Besucher Wildvögel und deren Brut in ihren Nestern durch unnötige Annäherung zur Beobachtung stören. Wir bitten alle Naturfreunde, die Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum zu respektieren und Abstand zu halten.

Ohne gewisse Regeln geht es leider nicht. Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt sind der Grundstein für ein funktionierendes Miteinander. Gemeinsam kann man die Grundlage für eine schöne Sommersaison legen, an die man sich noch lange gern erinnert.

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