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Radfahrverbot in der Wyker Fußgängerzone

Veröffentlicht von am 5. März 2025

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Radfahrverbot in der Wyker Fußgängerzone: Sicherheit geht vor.

Ab sofort gilt in der Wyker Fußgängerzone ein zeitlich begrenztes Radfahrverbot. Um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, ist das Radfahren in diesem Bereich täglich von 11:00 bis 22:00 Uhr untersagt. Diese Regelung bleibt bis zum 31. Oktober 2025 in Kraft.

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Die Stadtverwaltung hat die Beschilderung entsprechend angepasst und die Polizei bereits im Vorfeld informiert. Außerhalb der genannten Zeiten ist das Radfahren weiterhin erlaubt. Ab dem 1. November 2025 dürfen Fahrräder wieder ganztags durch die Fußgängerzone gefahren werden.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme, damit die Wyker Fußgängerzone ein sicherer und angenehmer Aufenthaltsort bleibt.

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