DieStraßenreinigungspflicht
Veröffentlicht von Pit am 26. Juni 2025
Für ein schönes und sicheres Ortsbild: Die Straßenreinigungspflicht.
Ob es der erste Eindruck bei der Ankunft am Hafen ist oder die Sauberkeit beim Flanieren an der Promenade: Ein schönes Ortsbild erfreut Einheimische wie Gäste zugleich und hinterlässt
oft einen prägenden Eindruck.
Sieht ein Wohnort schön aus, ergreift es oft die Besuchenden mit Verzücken und die Bewohner mit einer Portion Stolz. Doch damit alles schön und stimmig aussieht, müssen regelmäßig Reinigungspflichten erfüllt werden. Nicht nur von der städtischen Kehrmaschine, sondern auch von den Hauseigentümern selbst.

Die Gehweg-Straßenreinigungspflicht im Wohnort obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. -anliegern. Sie sind dafür verantwortlich, die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber zu halten. In den Gemeindesatzungen ist festgelegt, dass Gehwege einmal wöchentlich, oft samstags, gereinigt werden müssen. Dies umfasst das Kehren, Entfernen von Laub, Unkraut sowie die Reinigung von Schmutz und Unrat. Hinzu kommt der Winterdienst mit dem Räumen von Schnee und Eis.
Wachsen Äste in den Straßenbereich oder in den Bereich der Straßenbeleuchtung? Müssen Hecken zurückgeschnitten werden oder die Entwässerungsrinne entlang des Grundstücks gereinigt werden? Das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum setzt bei der Überprüfung der Straßenreinigungspflichten in Wyk, auf Föhr Land und auf der Insel Amrum auf ein standardisiertes Vorgehen, um die Eigentümer vor Ort zu ermitteln und den Status der Immobilien zu dokumentieren.
In Wyk erfolgt die Prüfung, ob die Eigentümer vor Ort sind. Bei positiver Rückmeldung wird eine Kontaktaufnahme durchgeführt, die in einem KI-gesteuerten Straßenmanagementsystem namens Vialytics dokumentiert wird. Dabei wird vermerkt, ob die Anwohner angesprochen wurden. Falls kein Eigentümer vor Ort ist und das Objekt offensichtlich keine Ferienimmobilie ist, wird ein Hinweiszettel eingeworfen und die Situation ebenfalls in Vialytics festgehalten. Bei Ferienimmobilien oder unklaren Zuständen erfolgt eine Prüfung des Status des Objekts.
Auf Föhr Land und auf der Insel Amrum wird nach demselben Prinzip vorgegangen:
Eigentümer vor Ort werden kontaktiert und die Kontaktaufnahme sowie die Ansprache der Anwohner werden per Foto und Mail dokumentiert. Falls kein Eigentümer vor Ort ist und das Objekt keine Ferienimmobilie ist, wird ein Hinweiszettel eingeworfen und die Situation dokumentiert. Bei Ferienimmobilien oder unklaren Fällen erfolgt ebenfalls eine Dokumentation via Foto und Mail sowie eine Prüfung des Status des Objekts.
Diese Maßnahmen tragen nicht nur dazu bei, die Einhaltung der Straßenreinigungspflichten zu sichern und die Transparenz bei der Immobilienverwaltung in beiden Gebieten zu erhöhen sie sind auch ein wichtiges Instrument, um für ein schönes und sicheres Ortsbild zu sorgen.